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Regeln

Kanton Wallis

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Du kannst diesen Artikel auf Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch lesen.

Dieser Artikel enthält spezifische Informationen zur örtlichen Gesetzeslage für alle Gastgeberinnen und Gastgeber von Unterkünften im Kanton Wallis. So wie bei unserem Länderartikel für die Schweiz bist du selbst dafür verantwortlich, alle Verpflichtungen, die für dich als Gastgeberin oder Gastgeber gelten, zu prüfen und dich daran zu halten. Dieser Artikel soll ein Ausgangspunkt für dich sein, und du kannst ihn immer wieder zurate ziehen, falls du Fragen hast. Er erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Du solltest immer überprüfen, ob die jeweiligen Gesetze und Verfahren noch aktuell sind.

Einige der Gesetze, die dich betreffen können, sind kompliziert. Falls du Fragen hast, wende dich bitte direkt an den Kanton Wallis oder konsultiere eine Beratungsstelle vor Ort, zum Beispiel eine Rechts- oder Steuerberatung.

Kurtaxe

Das Gesetz über den Tourismus vom 9. Februar 1996 legt Kurtaxen für den Kanton Wallis fest, die sich je nach Gemeinde unterscheiden können. Generell gibt es eine Kurtaxe und eine Beherbergungstaxe. Bitte prüfe die Bestimmungen für weitere Informationen zum Gesetz über den Tourismus.

Die Kurtaxe wird von allen Gästen erhoben, die im Einzugsgebiet eines anerkannten Verkehrsvereins übernachten. Kinder unter sechs Jahren sind von der Bezahlung der Kurtaxe befreit.

Gästekarte

An vielen Standorten erhalten Gäste eine Gästekarte, die als Nachweis für die Zahlung der Kurtaxe dient. Sie erhalten mit der Karte spezielle Rabatte und kostenlose Dienstleistungen, können also beispielsweise öffentliche Verkehrsmittel kostenlos nutzen.

Einzug

Als Gastgeberin oder Gastgeber musst du auch die Kurtaxe einziehen, sobald du eine Zahlung für eine Unterkunft erhältst. Die Höhe dieser Taxe kann je nach Gemeinde unterschiedlich ausfallen und es gibt bestimmte Befreiungen. Zum Beispiel musst du die Taxe nicht für Kinder unter sechs Jahren einziehen, und Kinder zwischen sechs und 16 Jahren zahlen nur die Hälfte. In einigen Gemeinden wird anstelle der Kurtaxe eine Tourismusförderungstaxe erhoben. Alle Abgaben verstehen sich pro Gast und Nacht.

Bitte wende dich an deinen örtlichen Tourismusverband oder deine jeweilige Gemeindeverwaltung, um herauszufinden, welche Vorschriften für dich gelten.

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